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Schutzverträge Der Schutzvertrag ist namentlich im Gesetz nicht erwähnt. Es ist somit ein normaler Vertrag, der sich dadurch auszeichnet, daß das Pferd schenkungweise oder gegen Zahlung eines geringen Kaufpreises übergeben wird. Der Käufer wird zwar Eigentümer des Pferdes, die volle Verfügbarkeit über das Pferd wird jedoch durch die Schutzkomponente eingeschränkt. Ein Schutzvertrag kann auch vereinbart werden, wenn das Pferd zu einem regulären Kaufpreis verkauft werden soll, der Verkäufer das Pferd aber zum Beispiel nur in Offenstallhaltung geben möchte. Hier sind alle denkbaren Varianten möglich, wenn beide Parteien sich darüber einig werden. Bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe sind die Parteien im Rahmen des Angemessenen völlig frei, jedoch kann die Höhe von einem Gericht auf Angemessenheit überprüft werden. Empfohlen sind Summen zwischen € 2.000,-- und € 5.000,-- . Wurde ein Pferd entgegen der vertraglichen Vereinbarungen veräußert, so kann es nur von dem neuen Käufer zurückgefordert werden, wenn dieser es nicht gutgläubig erworben hat, was allerdings meist sehr schwer nachzuweisen ist. Hier kann nur eine Vertragsstrafe schützen. Um die rechtliche Wirksamkeit auch im Bezug der aktuellen Rechtssprechung zu bestätigen, wird empfohlen, den Vertrag durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Schutzvertrag als druckbares pdf-Dokument Schutzvertrag im Rich-Text Format (.rtf)
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